Eine Geschwindigkeitsübertretung infolge einer kurzen
Unaufmerksamkeit kann ein Fahrverbot und Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg zur Folge haben.
Bußgeldbescheide wegen solcher und auch anderer
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind dann Gegenstand unserer Tätigkeit.
Selbstverständlich können Sie sich - was auch ratsam wäre - schon
vor Erlass eines Bußgeldbescheides, also unmittelbar nach dem
Verstoß, an uns wenden, um beraten zu werden.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin, in
welchem Sie uns Ihren Fall dann darlegen können.
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