Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht hat alle Streitigkeiten "rund um den Bau" zum Inhalt.
Oftmals ist es so, dass der Unternehmer die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigt, da sein Auftraggeber die geschuldete Vergütung nicht zahlen will.
Andererseits sind es in vielen Fällen auch die Auftraggeber, die wegen des Vorhandenseins von Mängeln zurecht nicht zahlen wollen.

Sofern Sie meine Beratung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir gemeinsam Ihren Fall besprechen und die Aussichten, Risiken und Kosten einer gerichtlichen bzw. auch außergerichtlichen Auseinandersetzung einschätzen können.

Rechtsanwaltskanzlei Rolaf Meyer

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